Sie sind auf der Suche nach Unterstützung? Stellen Sie Ihr Gesuch bis spätestens 30. April des laufenden Jahres. Wir prüfen Ihre Anfrage und teilen Ihnen in Schriftform mit, ob Ihr Vorhaben unterstützt wird.
Die Sedinum Stiftung prüft Ihre Anfrage auf der Grundlage der Förderkriterien und teilt Ihnen in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen mit, ob Ihr Vorhaben weiterverfolgt wird.
Die Nachfrage nach Förderung übersteigt das jährlich zur Verfügung stehende Förderbudget der Sedinum Stiftung mehrfach. Deshalb richtet sich der Stiftungsrat in der Selektion von Projekten an den Kernkriterien der Förderpolitik aus. Er entscheidet frei über Ihr Gesuch.
Kann die Sedinum Stiftung Ihr Vorhaben nicht unterstützen, erhalten Sie eine schriftliche Absage. Dabei ist die Sedinum Stiftung nicht zu einer Begründung verpflichtet.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gesuch folgende Voraussetzungen erfüllt:
Ein Gesuch aus dem Bereich Bildung, Natur- und Tier- und Umweltschutz
Erhalt von kulturellen Stätten
Medizinischen Grundlagenforschung und -entwicklung
Projekt aus der Schweiz oder Deutschland mit Wirkungsfeld in diesen beiden Ländern
Kein politisches oder religiöses Vorhaben
Hier können Sie direkt den Förderantrag für Ihr Projekt im ersten Trimester des Jahres einreichen. Bitte prüfen Sie erst, ob Ihr Vorhaben unsere Förderkriterien erfüllt, und füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. So stellen Sie sicher, dass wir Ihren Antrag prüfen können.
Bitte beachten Sie, dass die Sedinum Stiftung Förderanfragen nur annehmen kann, wenn Sie über die entsprechenden Online-Formulare „Natürliche Personen“ und „Organisationen“ eingereicht werden. Ohne Gesuchsformular können Gesuche nicht bearbeitet werden.
Sie haben Fragen zur Sedinum Stiftung, unserem Wirken und Gesuchen?
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Unsere Stiftungsarbeit konzentriert sich auf die Bereiche Bildung, Natur-; Tier- und Umweltschutz, Erhalt von kulturellen Stätten, medizinischen Grundlagenforschung und -entwicklung mit Fokus Augenheilkunde.
Wir fördern Projekte, die das Potenzial von jungen Menschen und die Gemeinschaft stärken. Weitere Angaben zu unseren Förderbereichen finden Sie unter «Förderung»
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Wirkungspotenzial und dem operativen Bedarf des Projekts.
Sie können ausschliesslich mit unseren Online-Formularen einen Förderantrag beantragen und uns mittels E-Mail (in einem einzigen PDF-Dokument) oder als Postsendung zukommen lassen.
Der Stiftungsrat entscheidet auf Basis der eingereichten Unterlagen über die
eingegangenen Anträge.
Wir unterstützen keine Projekte grosser, internationaler Organisationen, Projekte der öffentlichen Hand sowie politische und religiöse Vorhaben. Wir unterstützen ausschliesslich Projekte in der Schweiz und in Deutschland, welche zu unseren strategischen Schwerpunkten im jeweiligen Förderbereich passen.
Unsere Stiftung ist fördernd tätig. Dies bedeutet, dass wir Projekte Dritter unterstützen, aber keine eigenen Projekte entwickeln.
Nach der Bewilligung Ihres Antrags wird – je nach Projektgrösse – eine gemeinsame Projektvereinbarung erstellt, die die Grundlagen für die Zusammenarbeit festhält. Diese beinhaltet die Fördersumme, die Laufzeit, den Zahlungsplan sowie Meilensteine und gemeinsame Abstimmungsprozesse.